- Klare ärztliche Steuerung mit umfangreicher Eingangsuntersuchung und definierter Zielsetzung
- Individueller, "maßgeschneiderter" Therapieplan
- Indikationsspezifische Therapieprogramme auf Basis moderner Therapiekonzepte
- Enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen, Therapeut:innen und weiteren Fachbereichen
- Regelmäßige Evaluation des Therapieverlaufs mit dokumentierter Zielerreichung
- Ambulantes Setting mit hoher Therapiedichte und direkter Übertragbarkeit in den Alltag
- Die ambulante Durchführung ermöglicht eine wohnortnahe Versorgung bei gleichzeitiger Fortführung des sozialen und familiären Umfelds Ihrer Patient:innen
- Strukturierte medizinische Dokumentation und nachvollziehbare Rückmeldung an Zuweiser:innen
- Direkte und transparente Kommunikation mit den zuweisenden Ärzt:innen
- Kompetentes, erfahrenes und einfühlsames Team
- Angenehme Atmosphäre
Voraussetzungen für eine Rehabilitation
Wenn Ihre Patient:innen bei der PVA, BVAEB, ÖGK, KUF oder SVS versichert sind, übernimmt der Versicherungsträger die Kosten für die Rehabilitation.
Voraussetzung ist, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die Reha vorab bewilligt wurde. Das gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Maßnahmen.
Welche Reha-Form für Ihre Patient:innen am besten geeignet ist, sollte gemeinsam mit Ihnen und Ihren Patient:innen entschieden werden.
Dabei zählt nicht nur die medizinische Indikation: Auch soziale, berufliche und familiäre Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle. So stellen Sie sicher, dass die Rehabilitation gut in den Alltag Ihrer Patient:innen integrierbar ist, die Therapie konsequent umgesetzt werden kann und die Chancen auf einen nachhaltigen Behandlungserfolg steigen.
Das Wichtigste für Sie auf einen Blick
Im VITREA Rehazentrum Innsbruck erfolgt ausschließlich ambulante medizinische Rehabilitation. Die Versorgung deckt sieben Indikationen ab:
Rehabilitationsphasen 2 und 3
Die ambulante Rehabilitation wird je nach medizinischer Situation in Reha-Phase 2 oder Reha-Phase 3 durchgeführt.
- Reha-Phase 2 ist in Österreich die Rehabilitation im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und folgt typischerweise auf die Akutbehandlung (bzw. auf Phase I).
- Reha-Phase 3 dient der Stabilisierung und Vertiefung der in Phase II erreichten Effekte. Sie ist in der Regel im Anschluss an Phase II vorgesehen. Je nach Indikation sind Ausnahmen möglich (z. B. in begründeten Fällen, je nach Programmstruktur).
Dauer der ambulanten Rehabilitation in Innsbruck
| REHA PHASE 2 | REHA PHASE 3 | |||||
| Dauer in Wochen |
Tage pro Woche |
Stunden pro Tag |
Dauer in Monaten | Tage pro Woche |
Stunden pro Tag |
|
| Kardiologische Reha |
6-10 | 4 | bis zu 5 | bis zu 6 | 1-2 | bis zu 4 |
| Neurologische Reha |
|
bis zu 6 | 1-2 | bis zu 4 | ||
| Onkologische Reha |
6-10 | 4 | bis zu 5 | |||
| Orthopädische Reha |
6-10 | 4 | bis zu 5 | bis zu 6 | 1-2 | bis zu 4 |
| Pneumologische Reha |
6-10 | 4 | bis zu 5 | bis zu 6 | 1-2 | bis zu 4 |
| Psychiatrische Reha |
6-10 | 5 | ganztags | bis zu 12 | 1-2 | bis zu 4 |
| Stoffwechsel Reha |
6-10 | 4 | bis zu 5 | bis zu 6 | 1-2 | bis zu 4 |
Medizinisches und therapeutisches Vorgehen
- Medizinischer Ablauf: Zu Beginn steht eine ärztliche Eingangsuntersuchung mit Zieldefinition. Darauf basiert die individuelle Therapieplanung im multiprofessionellen Setting. Verlauf und Zielerreichung werden regelmäßig evaluiert und dokumentiert.
- Zuweisung und Indikationsprüfung: Für die Aufnahme ist eine medizinische Indikationsprüfung erforderlich. Die Zuweisung erfolgt üblicherweise nach der Genehmigung des Reha-Antrags durch den zuständigen Versicherungsträg mit Bewilligung im jeweiligen Reha-Setting (Phase II oder III). Die Einordnung in Phase II versus Phase III erfolgt anhand der klinischen Ausgangslage und des Reha-Ziels (Wiederherstellung nach Akutereignis vs. längerfristige Stabilisierung bzw. Festigung der Fähigkeiten).
- Der Rehabilitationsverlauf wird medizinisch dokumentiert. Relevante Befunde, Zielerreichung und funktionelle Entwicklungen werden nachvollziehbar festgehalten. Auf Wunsch erhalten Sie strukturierte Rückmeldungen zum Verlauf sowie einen ärztlichen Abschlussbericht mit Empfehlungen für die weitere Versorgung.
- Die Entlassungsplanung berücksichtigt die notwendige Weiterbehandlung. Empfehlungen für medizinische, therapeutische oder präventive Maßnahmen werden klar formuliert, um die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen.
Warum Ihre Patient:innen im VITREA Rehazentrum Innsbruck bestens aufgehoben sind
Vertragspartner & Versicherungen
Das VITREA Rehazentrum Innsbruck ist Vertragspartner von verschiedenen Versicherungen, die für versicherte Patient:innen die ambulante Rehabilitation übernehmen:
PVA I BVAEB I ÖGK I KUF I SVS
Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Rehabilitation
Rehabilitationsbedürftigkeit
Rehabilitationsbedürftigkeit ist gegeben, wenn bei Vorliegen von voraussichtlich nicht nur vorübergehenden
- Funktions-, Aktivitäts- und Partizipationsbeeinträchtigungen oder
- einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Minderungen der Leistungsfähigkeit
ein umfassendes, interdisziplinäres Rehabilitationskonzept erforderlich ist,
- um ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern bzw.
- den Betroffenen möglichst dauerhaft (und möglichst ohne Betreuung und Hilfe) in das Erwerbsleben, die Gesellschaft und die Familie wiedereinzugliedern.
Rehabilitationsfähigkeit
Rehabilitationsfähigkeit bedeutet, dass der Rehabilitand aufgrund seiner körperlichen und psychischen/mentalen Voraussetzungen in der Lage ist,
- an einer geeigneten medizinischen Rehabilitation aktiv teilzunehmen und mitzuarbeiten,
um die Rehabilitationsziele zu erreichen.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das Vorhandensein einer ausreichenden Motivation.
Rehabilitationsprognose
Die Rehabilitationsprognose gibt Auskunft über die Erreichbarkeit der festgelegten Rehabilitationsziele in einem bestimmten Zeitraum.
Eine positive Rehabilitationsprognose liegt vor, wenn es unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheitsverlaufs, des Kompensationspotenzials und der individuellen Ressourcen medizinisch begründet, überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Rehabilitationsziele erreicht werden können.
Rehabilitationsdauer
| REHA PHASE 2 | REHA PHASE 3 | |||||
| Dauer in Wochen |
Tage pro Woche |
Stunden pro Tag |
Dauer in Monaten | Tage pro Woche |
Stunden pro Tag |
|
| Kardiologische Reha |
6-10 |
4 |
bis zu 5 | bis zu 6 | 1-2 | bis zu 4 |
| Neurologische Reha |
|
bis zu 6 | 1-2 | bis zu 4 | ||
| Onkologische Reha |
6-10 | 4 | bis zu 5 | |||
| Orthopädische Reha |
6-10 | 4 | bis zu 5 | bis zu 6 | 1-2 | bis zu 4 |
| Pneumologische Reha |
6-10 | 4 | bis zu 5 | bis zu 6 | 1-2 | bis zu 4 |
| Psychiatrische Reha |
6-10 | 5 | ganztags | bis zu 12 | 1-2 | bis zu 4 |
| Stoffwechsel Reha |
6-10 | 4 | bis zu 5 | bis zu 6 | 1-2 | bis zu 4 |