VITREA Rehazentrum Innsbruck

Infos für zuweisende Ärzt:innen & Zuweiser:­innen

Gemeinsam für die bestmögliche Versorgung Ihrer Patient:innen

Melden Sie sich gerne bei Fragen zur Zuweisung

Voraussetzungen für eine Rehabilitation

Wenn Ihre Patient:innen bei der PVA, BVAEB, ÖGK, KUF  oder SVS versichert sind, übernimmt der Versicherungsträger die Kosten für die Rehabilitation.

Voraussetzung ist, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die Reha vorab bewilligt wurde. Das gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Maßnahmen.

Welche Reha-Form für Ihre Patient:innen am besten geeignet ist, sollte gemeinsam mit Ihnen und Ihren Patient:innen entschieden werden.

Dabei zählt nicht nur die medizinische Indikation: Auch soziale, berufliche und familiäre Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle. So stellen Sie sicher, dass die Rehabilitation gut in den Alltag Ihrer Patient:innen integrierbar ist, die Therapie konsequent umgesetzt werden kann und die Chancen auf einen nachhaltigen Behandlungserfolg steigen.

Das Wichtigste für Sie auf einen Blick

Im VITREA Rehazentrum Innsbruck  erfolgt ausschließlich ambulante medizinische Rehabilitation. Die Versorgung deckt sieben Indikationen ab:

Rehabilitationsphasen 2 und 3

Die ambulante Rehabilitation wird je nach medizinischer Situation in Reha-Phase 2 oder Reha-Phase 3 durchgeführt.

  1. Reha-Phase 2 ist in Österreich die Rehabilitation im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und folgt typischerweise auf die Akutbehandlung (bzw. auf Phase I).
  2. Reha-Phase 3 dient der Stabilisierung und Vertiefung der in Phase II erreichten Effekte. Sie ist in der Regel im Anschluss an Phase II vorgesehen. Je nach Indikation sind Ausnahmen möglich (z. B. in begründeten Fällen, je nach Programmstruktur).

Dauer der ambulanten Rehabilitation in Innsbruck

                             REHA PHASE 2              REHA PHASE 3
Dauer in
Wochen
Tage
pro
Woche
Stunden
pro Tag
Dauer in Monaten Tage
pro Woche
Stunden
pro Tag
Kardiologische
Reha
6-10 4 bis zu 5 bis zu 6 1-2 bis zu 4
Neurologische
Reha

 

bis zu 6 1-2 bis zu 4
Onkologische
Reha
6-10 4 bis zu 5
Orthopädische
Reha
6-10 4 bis zu 5 bis zu 6 1-2 bis zu 4
Pneumologische
Reha
6-10 4 bis zu 5 bis zu 6 1-2 bis zu 4
Psychiatrische
Reha
6-10 5 ganztags bis zu 12 1-2 bis zu 4
Stoffwechsel
Reha
6-10 4 bis zu 5 bis zu 6 1-2 bis zu 4

Medizinisches und therapeutisches Vorgehen

  • Medizinischer Ablauf: Zu Beginn steht eine ärztliche Eingangsuntersuchung mit Zieldefinition. Darauf basiert die individuelle Therapieplanung im multiprofessionellen Setting. Verlauf und Zielerreichung werden regelmäßig evaluiert und dokumentiert.
  • Zuweisung und Indikationsprüfung: Für die Aufnahme ist eine medizinische Indikationsprüfung erforderlich. Die Zuweisung erfolgt üblicherweise nach der Genehmigung des Reha-Antrags durch den zuständigen Versicherungsträg mit Bewilligung im jeweiligen Reha-Setting (Phase II oder III). Die Einordnung in Phase II versus Phase III erfolgt anhand der klinischen Ausgangslage und des Reha-Ziels (Wiederherstellung nach Akutereignis vs. längerfristige Stabilisierung bzw. Festigung der Fähigkeiten).
  • Der Rehabilitationsverlauf wird medizinisch dokumentiert. Relevante Befunde, Zielerreichung und funktionelle Entwicklungen werden nachvollziehbar festgehalten. Auf Wunsch erhalten Sie strukturierte Rückmeldungen zum Verlauf sowie einen ärztlichen Abschlussbericht mit Empfehlungen für die weitere Versorgung.
  • Die Entlassungsplanung berücksichtigt die notwendige Weiterbehandlung. Empfehlungen für medizinische, therapeutische oder präventive Maßnahmen werden klar formuliert, um die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen.

Warum Ihre Patient:innen im VITREA Rehazentrum Innsbruck bestens aufgehoben sind

  • Klare ärztliche Steuerung mit umfangreicher Eingangsuntersuchung und definierter Zielsetzung
  • Individueller, "maßgeschneiderter" Therapieplan
  • Indikationsspezifische Therapieprogramme auf Basis moderner Therapiekonzepte
  • Enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen, Therapeut:innen und weiteren Fachbereichen
  • Regelmäßige Evaluation des Therapieverlaufs mit dokumentierter Zielerreichung
  • Ambulantes Setting mit hoher Therapiedichte und direkter Übertragbarkeit in den Alltag
  • Die ambulante Durchführung ermöglicht eine wohnortnahe Versorgung bei gleichzeitiger Fortführung des sozialen und familiären Umfelds Ihrer Patient:innen
  • Strukturierte medizinische Dokumentation und nachvollziehbare Rückmeldung an Zuweiser:innen
  • Direkte und transparente Kommunikation mit den zuweisenden Ärzt:innen
  • Kompetentes, erfahrenes und einfühlsames Team
  • Angenehme Atmosphäre

Vertragspartner & Versicherungen

Das VITREA Rehazentrum Innsbruck ist Vertragspartner von verschiedenen Versicherungen, die für versicherte Patient:innen die ambulante Rehabilitation übernehmen:

PVA  I   BVAEB   I   ÖGK   I    KUF   I   SVS

Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Rehabilitation

Rehabilitationsbedürftigkeit

Rehabilitationsbedürftigkeit ist gegeben, wenn bei Vorliegen von voraussichtlich nicht nur vorübergehenden

  • Funktions-, Aktivitäts- und Partizipationsbeeinträchtigungen oder
  • einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Minderungen der Leistungsfähigkeit

ein umfassendes, interdisziplinäres Rehabilitationskonzept erforderlich ist,

  • um ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern bzw.
  • den Betroffenen möglichst dauerhaft (und möglichst ohne Betreuung und Hilfe) in das Erwerbsleben, die Gesellschaft und die Familie wiedereinzugliedern.

Rehabilitationsfähigkeit

Rehabilitationsfähigkeit bedeutet, dass der Rehabilitand aufgrund seiner körperlichen und psychischen/mentalen Voraussetzungen in der Lage ist,

  • an einer geeigneten medizinischen Rehabilitation aktiv teilzunehmen und mitzuarbeiten,

um die Rehabilitationsziele zu erreichen.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das Vorhandensein einer ausreichenden Motivation.

Rehabilitationsprognose

Die Rehabilitationsprognose gibt Auskunft über die Erreichbarkeit der festgelegten Rehabilitationsziele in einem bestimmten Zeitraum.

Eine positive Rehabilitationsprognose liegt vor, wenn es unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheitsverlaufs, des Kompensationspotenzials und der individuellen Ressourcen medizinisch begründet, überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Rehabilitationsziele erreicht werden können.

Rehabilitationsdauer

                             REHA PHASE 2              REHA PHASE 3
Dauer in
Wochen
Tage
pro
Woche
Stunden
pro Tag
Dauer in Monaten Tage
pro Woche
Stunden
pro Tag
Kardiologische
Reha
6-10

4

bis zu 5 bis zu 6 1-2 bis zu 4
Neurologische
Reha

 

bis zu 6 1-2 bis zu 4
Onkologische
Reha
6-10 4 bis zu 5
Orthopädische
Reha
6-10 4 bis zu 5 bis zu 6 1-2 bis zu 4
Pneumologische
Reha
6-10 4 bis zu 5 bis zu 6 1-2 bis zu 4
Psychiatrische
Reha
6-10 5 ganztags bis zu 12 1-2 bis zu 4
Stoffwechsel
Reha
6-10 4 bis zu 5 bis zu 6 1-2 bis zu 4
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